Glossar

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Name des Begriffes:

KJGD

Beschreibungen des Begriffes:

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (https://www.bvoegd.de/ueber-uns/fachausschuesse/kjgd/)

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist eine Abteilung der (kommunalen) Gesundheitsbehörden bzw. des Gesundheitsamtes im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).  Ziel des KJGD ist es, Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen zu lassen und ihre körperliche und psychosoziale Entwicklung zu fördern. Hierbei erfüllt der KJGD eigenständige Aufgaben in Abstimmung mit den zahlreichen  Fachverbänden der Kinder- und Jugendmedizin und steht in enger Verbindung zu den öffentlichen Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen. Zu den zahlreichen Aufgaben gehören, neben den Schuleingangsuntersuchungen und Reihenuntersuchungen in Krippen, KiTas und Schulen, gutachterliche Tätigkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe, Sonderpädagogik und Frühförderung (vgl. BVÖGD o.J.).

 

Quelle: Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst e. V. (BVÖGD) (o.J.) Abgerufen von http://www.bvoegd.de/ueber-uns/themen/ und https://www.bvoegd.de/ueber-uns/fachausschuesse/kjgd/ [18.04.2019].

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