Glossar

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Name des Begriffes:

BZgA

Beschreibungen des Begriffes:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (https://www.bzga.de/)

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt, als obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), Aufgaben der gesundheitlichen Aufklärung, Gesundheitsförderung und Prävention wahr. Die wichtigsten Ziele der BZgA sind somit die Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Die BZgA hat die Förderung der Gesundheitserziehung der Bürgerinnen und Bürger, die Aufklärung über gesundheitliche Risiken sowie die Durchführung von Prävention zur Aufgabe.  Darüber hinaus erfüllt die BZgA die gesetzlichen Aufgaben der Sexualaufklärung und Familienplanung sowie der Aufklärung zu den Themen Organ- und Blutspende. Dazu stellt die BZgA Informationen und Materialien bereit und führt Aufklärungskampagnen durch (vgl. BZgA o.J.).

 

Quelle:  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (o.J.). Abgerufen von https://www.bzga.de/ [17.04.2019].

Synonyme: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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