Glossar

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Name des Begriffes:

anonymisiert

Beschreibungen des Begriffes:

Unter anonymisieren versteht man die Veränderung der personenbezogenen Daten, welche daraufhin keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden können oder eine solche Zuordnung einen übermäßigen Einsatz monetärer, zeitlicher und  personeller Arbeitskraft bedeuten würde (Deutscher Bundestag 2010, S. 5).

 

Quelle: Deutscher Bundestag (2010): Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Abgerufen von https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Recht_VO/bundesdatenschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 [28.08.2018].

Synonyme: anonymisieren
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